Gebietskrankenkassen – Vorschreibungen

Vorschreibungen für mehr als 14.000 geringfügig Beschäftigte!

Rund 14.000 Personen, welche im Jahr 2015 mehrfach geringfügig beschäftigt waren, erhalten Ende Oktober Post von der Salzburger Gebietskrankenkasse!

Warum bzw Wer muss für eine geringfügige Beschäftigung Beträge bezahlen?

Laut Gesetz müssen für jede entgeltliche Beschäftigung – sofern die Geringfügigkeitsgrenze von EUR 405,98 (im Jahr 2915) überschritten wird – Beiträge geleistet werden.

Somit bekommen alle Personen die im Jahr 2015 mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt haben und in Summe monatlich mehr als EUR 405,89 verdient haben, eine Vorschreibung von der Salzburger Gebietskrankenkasse.

Ebenso trifft es Personen, die im Jahr 2015 zusätzlich zu einer bestehenden Vollversicherung eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt haben.

 

Welche Beiträge werden nun vorgeschrieben?

Die Vorschreibung betrifft Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung. Die Höhe der Beitragszahlung ist abhängig vom gesamten geringfügigen Entgelt sowie vom Beitragssatz.

Der Beitragssatz beträgt insgesamt bei einer Angestelltentätigkeit 13,65 % bzw bei einer Arbeitertätigkeit 14,2 %. In den meisten Fällen kommt noch die Arbeiterkammerumlage in Höhe von 0,5 % dazu.

 

Wie errechnet sich die Beitragsgrundlage?

Die zu entrichtenden Beiträge werden aufgrund der durchschnittlich ermittelten monatlichen Beitragsgrundlage(n) der geringfügigen Beschäftigungen(en) inklusive Sonderzahlungen berechnet.

Sollte jemand mit der durchschnittlich ermittelten Beitragsgrundlage nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit eine Beitragsgrundlagenermittlung nach den tatsächlichen monatliche Beitragsgrundlagen zu beantragen.

Erforderlich dafür ist ein schriftlicher Antrag sowie sämtliche Lohnbelege der geringfügigen Beschäftigung(en).

 

Wann ist eine Beitragsrückerstattung möglich?

Eine Beitragsrückerstattung ist dann möglich, wenn das beitragspflichtige Erwerbseinkommen (einschließlich allfälliger Sonderzahlungen) die geltende Höchstbeitragsrundlage (2015: EUR 65.100 jährlich) überschreitet.

Auch hier ist ein schriftlicher Antrag auf Beitragsrückerstattung erforderlich!

 

Können die vorgeschriebenen Beiträge auch in Raten bezahlt werden?

In Härtefällen können Ratenvereinbarungen (max. 6 Raten) beantragt werden.

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