Registrierungsvorgang Kassensysteme

 

  1. In Kraft treten mit 01.04.2017 – 3 Monate mehr Zeit für Umsetzung

 

Was muss registriert werden?

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Zwei Komponenten des Kassensystems müssen
unabhängig voneinander registriert werden:

 

Die Signatur- und Siegelerstellungseinheit
– Die Registrierkasse selbst, inkl abschließendem Belegcheck

 

Die Registrierung hat sowohl für die Registrierkasse als auch für die Signatur- und Siegelerstellungseinheit zu erfolgen. Hierbei werden die Kassenidentifikationsnummer und die Seriennummer des Signatur- und Siegelzertifikates an das Finanzamt übermittelt. Im Anschluss muss die Prüfung des Startbelegs (Belegcheck) erfolgen.

 

  1. Wann muss die Registrierung erfolgen?

Für Inbetriebnahmen bis zum 31.3.2017 genügt es, wenn die Registrierung in FinanzOnline und die Startbelegprüfung vor dem 1.4.2017 erfolgen.

Für Zeitraume ab dem 1.4.2017 muss die Registrierung gem § 6 Abs 3 RKSV binnen einer Woche nach Inbetriebnahme der Signatur- und Siegelerstellungseinheit bzw. Registrierkasse erfolgen. Die Prüfung des Startbelegs gem § 6 Abs 4 RKSV unmittelbar darauf (It Erlass binnen einer weiteren Woche).

 

  1. Erwerb Zertifikat samt Signatur- und Siegelerstellungseinheit

Bei bestehender Registrierkassenpflicht muss bis 1.4.2017 ein eigenes  Zertifikat für Registrierkassen bei einem Vertrauensdiensteanbieter (derzeit A-Trust oder GIobalTrust) erworben werden. Dieses kann entweder auf einer Signaturkarte oder auf einem hardwarebasierten Sicherheitsmodul (HSM) gespeichert werden. Welcher Anbieter von Ihrem Kassensystem unterstützt wird, erfahren Sie vom Kassenhersteller.

 

  1. Die optimale Registrierungsmethode herausfinden – um welche Kasse handelt es sich?

Für die Übermittlung der Registrierungsdaten über FinanzOnline stehen 3 Möglichkeiten zur Verfügung.
Fragen Sie bei Ihrem Kassenhersteller nach, welche Variante bei Ihnen möglich ist.

a) das sogenannte Datenstromverfahren mittels Webservice oder File-Upload und
b) das Dialogverfahren (das ist die ,,klassische“ FinanzOnline-Eingabemaske)
via Internetbrowser zur Verfügung.
c) Für Unternehmer, die über keinen lnternetanschluss bzw. kein Smartphone verfügen und auch
keinen Steuerberater beauftragt haben, kann die Registrierung mittels Formular RK 1 erfolgen.

 

Arten von Kassen ldeale Übermittlungs-
methode in FinanzOnline
Unterstützung durch
Wirtschaftstreuhänder (WT)
Was passiert dabei?
lnternetfähige Kasse

 

Kassensoftware kann
direkt mit FinanzOnline
kommunizieren

Registrierkassen

Webservice                              (Methode I)
via eigenem Zugang zu
FinanzOnline; dieser hat mit
dem herkömmlichen Zugang
zu FinanzOnline nichts zu tun

 

Unterstützung durch WT:

Anlage des Zugangs für den
Klienten
(Alternativ dazu auch File Up-
load bzw. Dialogverfahren s.u.)

Vollautomatische Übermittlung der

folgenden Registrierungsschritte durch die Kassensoftware:

 

·    Registrierung Signaturerstellungseinheit
·    Registrierung Registrierkasse
·    Überprüfung Startbeleg
·    Überprüfung Jahresbeleg
·    Außerbetrieb-/Wiederinbetriebnahme

 

Belegcheck via App notwendig: Nein

Kasse ohne
Internetverbindungkann aber XML-Dateierstellen
File Upload                              (Methode ll)

via herkömmlichem

FinanzOnIine-Zugang
Unterstützung durch WT:

Übermittlung der XML-Datei
für den Klienten und ggf auch

Belegcheck

 

(Alternativ dazu auch Dialog-
verfahren siehe unten)

Kasse erstellt XML-Datei —> Übertragung
auf Computer —> Upload in FinanzOnIineHalbautomatische Übermittlung (FileUpload) folgender Schritte: 

·       Registrierung Signaturerstellungseinheit
·       Registrierung Registrierkasse
·       Außerbetrieb-/Wiederinbetriebnahme

 

Belegcheck via App notwendig: Ja

 

 

Kasse ohne

Internetverbindung

 

kann auch keine
XML-Datei erstellen

 

Dialogverfahren                    (Methode III)
via herkömmlichem
FinanzOnIine-Zugang

 

Unterstützung durch WT:
Durchführung der einzelnen
Registrierungsschritte für den
Klienten und ggf auch
Belegcheck

 

 

 

Manuelle Eingabemaske in FinanzOnIine

 

Registrierung Signaturerstellungseinheit
Registrierung Registrierkasse
Außerbetrieb-/Wiederinbetriebnahme

 

 

 

Belegcheck via App notwendig: Ja

 

 

 

Kasse kann keine

XM L-Datei erstellen

 

und kein
FinanzOnIine Zugang

 

und keine steuerliche
Vertretung

 

Ersatzverfahren

mittels Formular RK1

 

Unterstützung durch WT:
Keine möglich

 

 

 

Info-Center des Finanzamts
führt die einzelnen Registrierungsschritte
durch
Belegcheck via App: Durch Finanzamt 

 

 

 

  1. Erläuterung der einzelnen Methoden

 

Methode I: Registrierkassen-Webservice

 

Wenn beispielsweise ein Klient eine moderne lnternetfähige Kasse (zB PC-Kasse) erwirbt, kann sein Wirtschaftstreuhänder die Anlage eines Benutzers für das Registrierkassen-Webservice für ihn übernehmen und ihm die Benutzerdaten zur Verwendung in seinem Kassensystem zukommen lassen.

Praktisch: Es ist dafür nicht notwendig, dass der Klient bereits einen eigenen Finanz0nline- Zugang besitzt. Der vom Wirtschaftstreuhänder angelegte FinanzOnIine-Zugang kann jedoch nur für die Funktion Registrierkassen-Webservice und nicht für andere Funktionen in FinanzOnline genutzt werden.

 

Anlegen eines  Benutzers für den Registrierkassen-Webservice.

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In der Eingabemaske vergibt man eine Benutzer-Identifikation und einen PIN. Beides als beliebige selbst zu wählende Begriffe mit 8 bis 12 Stellen, mindestens ein Buchstabe und eine Ziffer (keine Umlaute und Sonderzeichen).

Klick auf die Schaltfläche „Anlegen“ –> Fertig! J

Tipp: Wenn sich der Unternehmer selbst als Benutzer für das Webservice anlegen mochte, muss er bereits FinanzOnIine-User sein und kann dies dort über die ,,Benutzerverwaltung“ tun.

 

Methode ll: File Upload

Es besteht auch für den Wirtschaftstreuhänder die Möglichkeit, die Übermittlung einer XML- Datei, die von der Registrierkasse eines Klienten erstellt wurde, via FinanzOnline an die Finanzverwaltung vorzunehmen. Das kann zB dann sinnvoll sein, wenn die Kasse des Klienten über keinen Internetanschluss verfügt und der Klient keinen eigenen FinanzOnline-Zugang hat.

Dies ist unter dem Menüpunkt Eingaben/Übermittlung unter Auswahl des Begriffs Registrierkassen möglich. Das Protokoll mit dem Übermittlungsergebnis wird in die Databox gestellt.

 

Methode Ill: Dialogverfahren

Die ,,klassische“ Benutzeroberfläche von FinanzOnIine, welche über den Internet-Browser aufgerufen und bedient wird, bezeichnet das BMF als Dialogverfahren. Die Registrierung der beiden Komponenten Signatur- und Siegelerstellungseinheit und Registrierkassa erfolgt so:

 

Regsistrierung einer Signatur- und Siegelerstellungseinheit

  • Menü Eingaben / Registrierkassen
  • Eingabe der Finanzamts- und Steuernummer des Klienten
  • Auswahl Menüpunkt Registrierung einer Signatur- bzw Siegelerstellungseinheit

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In der Eingabemaske muss die Art der Sicherheitseinrichtung, der Name des Vertrauensdiensteanbieters und die Seriennummer samt deren Format eingegeben werden.
Klick auf die Schaltfläche „Registrieren“ – Fertig!

 

Registrierung einer Registrierkasse

  • Menü Eingaben / Registrierkassen
  • Eingabe der Finanzamts- und Steuernummer des Klienten
  • Auswahl Menüpunkt Registrierung Registrierkasse

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In der Eingabemaske sind zwei Pflichteingaben vorzunehmen

  • Kassenidentifikationsnummer: Vom Unternehmer vergebene Nummer, zB „1“.

Diese darf im Unternehmen nur einmal vorkommen und identifiziert die Kassa eindeutig+

  • Benutzerschlüssel AES-256: Dieser hat 44 Zeichen

Tipp: Am besten vom Kassenhersteller elektronisch beziehen und in das Feld hineinkopieren

 

Zwei weiter Eingaben sind optional:

  • Bemerkung: kann zur leichteren Wiedererkennung eingegeben werden, zB „Gastgarten“
  • Prüfwert für Benutzerschlüssel: Kann zur Überprüfung eingegeben werden um Eingabefehler

Zu vermeiden

Klick auf die Schaltfläche „Registrieren“ – Fertig! 

Nicht vergessen: Nach der Registrierung Belegprüfung mittels App ,,BMF Belegcheck“!

 

Mit Hilfe der App kann festgestellt werden, ob die Inbetriebnahme und Registrierung der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Der maschinenlesbare Code (QR Code) auf dem Startbeleg E 8 H muss via Smartphone oder Tablet eingescannt werden. Die Belegcheck-App überprüft so die Gültigkeit der Belege der Registrierkasse.

 

Das Prüfergebnis wird unmittelbar angezeigt. Vor der ersten Anwendung muss die App durch Eingabe eines Authentifizierungscodes freigeschaltet werden. Dies stellt sicher, dass nur jener Unternehmer, der den Beleg ausgestellt hat, die Prüfung vornehmen kann.

 

Anforderung Authentifizierungscode: In FinanzOnline im Menü Registrierkassen/Verwaltung von Authentifizierungscodes für App zur Prüfung der Kassenbelege.

 

Die BMF Belegcheck-App zur Prüfung des Startbeleges steht derzeit im iTunes-Store und im
Google Play Store zum Gratis-Download zur Verfügung.

 

Vorgehensweise bei der Belegprüfung in der App:

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Was tun, wenn’s nicht klappt?

Für den Fall, dass die Belegprüfung ein negatives Ergebnis ergibt, muss so rasch wie möglich die Fehlerursache gesucht werden. Hierfür steht ua ein Prüftool auf der BMF-Homepage zur Verfügung.

Die Registrierkasse muss bis zur Klärung weiterbetrieben werden und am Beleg der Hinweis ,,Sicherheitseinrichtung ausgefallen“ angebracht werden.