Steuerreform und die Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Mit Beginn des neuen Jahres ändert sich nicht nur vieles in der Einkommensteuer, sondern auch bei der Sozialversicherung ergeben sich im Bereich von Sachbezügen und Beitragssätzen wichtige Änderungen.

Sachbezüge

Mit 01.01.2016 erhöht sich der Sachbezugswert von 1,5% auf 2,00% der Anschaffungskosten und der maximal mögliche Wert erhöht sich von 720,00€ / Monat erhöht sich auf 960,00€/Monat. Neu ist jedoch dass dies nur für Kraftfahrzeuge gilt, deren CO2-Emmissionswerte 130 Gramm pro Kilometer überschreiten.

Das Finanzministerium reduziert die CO2-Grenzwerte von 130 Gramm/km bis zum Jahr 2020 auf 118Gramm/KM.

Werden die genannten Emmissionswerte unterschritten, können auch weiterhin die 1,50 % und 720 € / Monat Höchstgrenze beibehalten werden.

Beitragssätze

  • Krankenversicherungsbeitrag
    Die Gesamthöhe von 7,65% ändert sich zwar nicht, jedoch die Aufteilung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer: DG 3,78% und DN 3,87%
  • Höchstbeitragsgrundlage
    Im Jahr 2016 wird diese angehoben auf 4.860,- €
  • Geringfügigkeitsgrenze
    415,72 €
  • Grenzwert für Dienstgeberabgabe bei mehreren Geringf. Beschäftigten DN
    623,58

Beitragsfreie Bezüge

  • Folgendes kann nicht mehr Beitragsfrei ausbezahlt werden
    Fehlgeldtentschädigung (Mankogelder..), Werkzeuggelder, Haustrunk im Brauereigewerbe, Freimilch, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Geldzuwendungen im Zuge von Dienstnehmerjubiläums oder Firmenfeiern sind nicht mehr gestattet.
  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten
    Dienstgebern ist es gestattet unter bestimmten Voraussetzungen freie oder verbilligte Mahlzeiten iHv  4,40 € / Arbeitstag zu gewähren. Unertehmer ohn eigene Kantine können Gutscheine verzeilen welche in nahegelegte Gaststätten eingelöst werden können.
    Neu im Jahr 2016 ist, dass das Kriterium der nahe gelegen Gaststätte wegfällt. Damit wird man besonders Arbeitnehmer im Homeoffice gerecht.

Sozialbetrugsbekämpfung

Ab 2016 werden Finanz und Gebietskrankenkassen enger vernetzt und der Datenaustausch innerhalb der beiden Einrichtungen stark verbessert. Hauptaugenmerk liegt der Verhinderung von Scheinunternehmen.
Besonders mit Hilfe von Risiko- und Auffälligkeitsanalysen schollen Scheinunternehmen entlarvt werden.