Klienteninformation

Steuerschonende Lohnbestandteile – nicht immer muss es eine Gehaltserhöhung sein

Im Bereich der Einkommensteuer und im Bereich der Sozialversicherung gibt es Begünstigungen welche ein Dienstgeber abgabenfrei – sprich Brutto für Netto – seinen Dienstnehmer gewähren kann ohne dass zusätzliche Abgaben zu leisten sind. Denn eine reine Gehaltserhöhung unterliegt der vollen Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgabe und Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer etc. Daher erscheint es sinnvoll, anstatt einer Bruttolohn/-Gehaltserhöhung div. Zuschüsse […]

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Die Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt

Viele Arbeitnehmer versäumen die Gelegenheit sich ihr verdientes Geld vom Finanzamt zurück zu holen. Bis März des Folgejahres müssen die Arbeitnehmer die Lohnzettel an die Finanz übermitteln und dies ist dann auch der Zeitpunkt ab dem Arbeitnehmer frühestens das Geld zurück holen können.   Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten für Arbeitnehmer mittels der Arbeitnehmerveranlagung

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Dienstvertrag – freier Dienstvertrag – Werkvertrag

Personen können für einen Auftraggeber in Form eines Dienstvertrages, freien Dienstvertrages und in Form eines Werkvertrages ihre Leistung erbringen. Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet. Der Arbeitgeber kann mittels Weisungen gegenüber dem Arbeitnehmer die Tätigkeit konkretisieren. Bei einem Werkvertrag schuldet eine Person dem Auftraggeber ein Werk anstatt seiner Arbeitskraft. Wurde das

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Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz

Mit dem Sozialbetrugsbekämfpungsgesetz welches mit 1.1.2016 in Kraft tritt soll der Krankstands- und E-Card Missbrauch sowie die Gründung von Scheinunternehmen verhindert werden. Als Sozialbetrug gelten sämtliche Verhaltensweisen, die der abgaben- und beitragsrechtlichen auferlegten Pflichten verletzen. Diese sind insbesondere: der Dienstgeber enthält vorsätzliche dem Versicherungsträger ASVG-Dienstnehmerbeiträge vor, Dienstnehmer oder selbstständige Erwerbstätige werden vom Dienstgeber nicht bei

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Änderung Sachbezugsverordnung ab 2016

Neuer Sachbezugswert bei Fahrzeugen Ab 2016 gilt ein neuer Sachbezugswert für arbeitgebereigene KFZ für nicht beruflich veranlasste Fahrten (Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung bzw. sonstige Privatfahrten)  von Dienstnehmern. Der monatliche Sachbezugswert erhöht sich von 1,5% auf 2% der Anschaffungskosten (inkl. USt und NOVA), maximal aber € 920,- je Monat. Für schadstoffarme Fahrzeuge, mit einer Co2-Emission zum Zeitpunkt der Anschaffung von

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Steuerberatung Mag. Gertraud Hargaßner
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